Der BFH hat entschieden, dass eine analoge Anwendung der gesetzlichen Nachversteuerung nicht in Betracht kommt, wenn eine unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung durchgeführt wird.
Der BGH hat entschieden, dass eine fehlende Beteiligung der Komplementär-GmbH am Kapital der darlehensnehmenden GmbH & Co. KG einer Anwendung der Nachrangigkeitsregel für Gesellschafterdarlehen auf den Gesellschafter der Komplementär-GmbH nicht entgegen steht.
Der BFH hat die Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch als Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen des Erwerbers und bei späterer Betriebsfortführung als Einlage mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen des Erwerbers abschließend beurteilt.
Das Niedersächsische FG hat folgendes Ergebnis veröffentlicht: (1) Grundsätzlich könnte die Entnahmebewertung von Genossenschaftsanteilen mit dem Nennwert erfolgen.
Der BFH hat bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts zu einem nur noch anteiligen Schuldzinsenabzug seine BFH-Rechtsprechung weiterentwickelt.
Der BFH hat entschieden, dass eine eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit im Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft stattfinden kann.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine freiberufliche Partnerschaftsgesell-schaft, die als Unternehmer mit den freiberuflichen Umsätzen – (a) verpflichtet oder (b) freiwillig – Bücher führt, die Umsatzsteuer nicht nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung), sondern nach vereinbar
Der BFH hat zur Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ bei einem Anwendungsfall der nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) erstmals entschieden, dass ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger „14c-Umsatzsteuerausweis“ dem Grundstückserwerber (Unternehmensfortführer) nicht
Der BFH hat klargestellt, dass die außerbilanzielle Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags das steuerrechtliche („15a-“)Kapitalkonto des Kommanditisten unberührt lässt. Der Hinzurechnungsbetrag ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes einzubeziehen.
Der BFH hat entschieden, dass der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“, im Sinne der Umsatzsteuerbefreiung nicht die Erteilung von Flugunterricht umfasst.
Das FG München hat die unionsrechtliche Prüfung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei der notwendigen aber auch ausreichenden finanziellen Eingliederung angewendet, indem die (a) finanzielle, (b) wirtschaftliche und (c) organisatorische Eingliederung nicht gleichermaßen stark ausgeprägt sein mus
Das FG Münster hat bekräftigt, dass die Lieferung von Mieterstrom eine Hauptleistung ist. Die Photovoltaikanlage wird bei umsatzsteuerpflichtiger Mieterstromlieferung für qualifizierte Ausgangsumsätze eingesetzt, sodass der Vorsteuerabzug zu gewähren ist.
Der BFH hat entschieden, dass der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung als Veräußerungsvorgang im Anwendungsbereich der privaten Immobilienveräußerungsgeschäfte zu werten ist.
Der BFH hat spezifiziert, dass im finanzgerichtlichen Prozess das Finanzgericht verpflichtet ist, auch Tatsachen, d. h. Begebenheiten des Lebenssachverhaltes zu ermitteln, die eine Erschütterung des Anscheinsbeweises ermöglichen.
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung (Umzugskosten), um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass bei Nachweisführung einer tatsächlichen beruflichen Nutzung eines privaten Pkws dem Werbungskostenabzug nicht entgegensteht, dass dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein betrieblicher Pkw überlassen wurde.
Der BFH hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt. Für den Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist ausschließlich auf die Ebene der gewerblich geprägten, vermögensverwaltenden Personengesellschaft abzustellen. Einen Rückbezug auf die an ihr beteiligten Gesellschafter ist ausgeschlossen.
Das FG Münster hat zur organschaftlichen Innenfinanzierung und der Anwendung des Teilabzugsverbots auf Zinsaufwendungen entschieden, dass die Zinsaufwendungen, die von einer Organgesellschaft (GmbH) an den Organträger (GmbH & Co. KG) gezahlt werden, nur anteilig abzugsfähig sind.