Umsatzsteuerbarkeit von Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen
EuG vom 11.02.2026, Credidam, T-643/24
Inhalt
Bisher vertritt die deutsche Finanzverwaltung die Auffassung, dass für Fälle der Verletzung von Urheber- und Verwandtenschutzrechten für einen echten Schadenersatz weder eine Umsatzsteuerbarkeit noch eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Jetzt hat das EuG – abgrenzend – entschieden, dass maßgeblich ist, ob der Zahlende des Geldbetrages einen verbrauchbaren Vorteil erlangt hat. Ist dies der Fall, bestätigt das EuG die Umsatzsteuerbarkeit und die Umsatzsteuerpflicht aus der gerichtlich angeordneten Vergütungszahlungen aufgrund urheberrechtlicher Nutzungen.