Rechtsprechungs-Info

Gemeinnützige Vereine: Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch bei vorteilserhaltenden Mitgliedern mit Mitgliedsbeiträgen

BFH vom 13.11.2025, V R 4/23; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 10.01.2023, 11 K 147/22, EFG 2024, 331, nrkr.; andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 04.02.2019, III C 3 – S 7180/17/10001, BStBl. I 2019, 115

Inhalt

Der BFH hat diese Verwaltungspraxis als rechtswidrig beurteilt. Die Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht Unionsrecht! Die Leistungserbringung gegen Mitgliedsbeiträge bei Vorteilsnahme des Mitglieds ist umsatzsteuerbar und grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Inwieweit eine (1) Umsatzsteuerfreiheit oder der (2) ermäßigte Steuersatz (7 %) zur Anwendung kommt, bleibt im Einzelfall zu prüfen.