Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzug: Unabhängigkeit von der Art der Finanzierung der Eingangsleistungen

BFH vom 09.07.2025, XI R 32/22; Rechtsprechungsaufhebung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23.11.2022, 3 K 75/22, EFG 2024, 164, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat konkretisiert, dass es für den Vorsteuerabzug unerheblich ist, wie die Art der Finanzierung der Eingangsleistungen, beispielsweise Spenden oder Zuschüsse, stattfindet.