Der BFH hat erstmals Entscheidungen zum Thema „passive Entstrickung“ aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) veröffentlicht.
Der BFH hat erklärt, dass – im Einzelfall – die Beteiligung des Gesellschafters (Kommanditisten, Mitunternehmer) einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft, Kommanditgesellschaft) an einer Kapitalgesellschaft(Komplementär-GmbH) auch als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I zu qualifizieren
Der EuGH hat bestätigt, dass die nach deutschem Recht geltende Beschränkung des ermäßigten Steuersatzes auf konkrete Aspekte von Beherbergungsleistungen grundsätzlich unionsrechtskonform ist.
Der BFH hat erstmals – nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens – Umbaukosten in (1) behinderungsbedingte Mehraufwendungen gegenüber (2) Aufwendungen aufgrund persönlicher Wohnvorstellungen unterschieden.
Der BFH hat bestätigt, dass die Veräußerung eines Wohnmobils einkommensteuerlos ist, da objektiv betrachtet ein Gebrauchsgegenstand, der dem Werteverzehr unterliegt und kein Wertsteigerungspotential aufweist, vorliegt.
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, nicht als „außerordentliche Einkünfte“ der Einkommensteuertarifermäßigung als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten un
Der BFH hat den Grundsatz bestätigt, bezahlt der Arbeitgeber die Kosten für eine private Feier des Arbeitnehmers liegt Arbeitslohn vor. Ergänzend hat der BFH eine neue Ausnahme veröffentlicht.
Der Steuergesetzgeber hat für Auslandssachverhalte die abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung mit einem monatlichen Höchstbetrag von 2.000 € gesetzlich geregelt. Ausnahmen sind zu beachten.
Die Finanzverwaltung hat ergangene Rechtsprechung und inhaltliche Neufassungen hinsichtlich der Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung
Der BFH hat klargestellt, legt ein Steuerpflichtiger einen Briefumschlag vor, der einen Aufdruck der Deutschen Post AG mit einem Datum ausweist, das vier Tage nach Aufgabe zur Post liegt, ist die Bekanntgabevermutung entkräftet.
Bisher hatte das FG Hamburg entschieden, dass es bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen der gewerblichen Einkünfte aus Eigenprostitution maßgeblich auf die Arbeitszeiten der Prostituierten ankommt, die mögliche Anzahl der Kunden pro Arbeitstag und die Preise der jewei
Der BFH hat dieses Ausschließlichkeitsgebot in einem weiteren begünstigungsschädlichen Anwendungsfall erweitert: Eine nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit - hier: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung - kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führen,
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass eine kürzungsschädliche Betriebsaufspaltung auch vorliegt, wenn die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft eine (funktional) wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebsgesellschaft diese ausschließlich für Leistungen gegenüber der
Der BFH erklärt, dass hinsichtlich der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen entweder ein (1) begünstigungsunschädliches Nebengeschäft als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung gegenüber einem (2) kürzungsschädlichen Nebengeschäft zur
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass das allgemeine Ertragswertverfahren auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des GruBo- und Gebäudewertanteils darstellt.
Der BFH hat diese Verwaltungspraxis als rechtswidrig beurteilt. Die Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht Unionsrecht!
Der BFH hat (erneut) die sog. modifizierte Trennungstheorie wieder aufleben lassen: Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter ist ein etwaiger Gewinn – nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog.
Der BFH hat bestätigt, dass ein bilanzierender Gewerbetreibender in der Steuerbilanz als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) die Geldzahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildeten Instandhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlun