Der Steuergesetzgeber hat die elektronische Bescheidbekanntgabe durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Regelfall ausgestaltet, in dem das derzeitige Zustimmungserfordernis des inländischen Unternehmers abgeschafft ist.
Der Steuergesetzgeber hat die Senkung des Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, außer der Abgabe von Getränken, dauerhaft wieder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zugeführt.
Der Steuergesetzgeber hat die Wertgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke (Betriebsvermögen, Betriebsgrundstücke) von untergeordnetem Wert angehoben.
Der Steuergesetzgeber hat die Pflicht zur digitalen Bereitstellung von ermittelten und verwendeten Daten mittels Vor- und Nebensystemen ebenfalls nach amtlich vorgeschriebenem einheitlichen Datensatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Einkünfte werden durch Einführung der Anrechnungsmethode künftig der deutschen Besteuerung unterworfen, wobei die ausländische Steuer angerechnet wird.
Die zeitliche Befristung ist aufgehoben worden. Die Mobilitätsgrenze gilt zeitlich unbeschränkt und kann für bestimmte Steuerpflichtige neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale steuermindernd wirken.
Der BFH hat seine Rechtsprechung ergänzt. Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den beschränkt abzugsfähigen Unterkunftskosten.
Der Steuergesetzgeber hat eine rechtsprechungsdurchbrechende entsprechend der bisherigen finanzamtlichen Auffassung Typisierung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland eingeführt. Es gilt ein monatlicher Höchstbetrag von 2.000 € bei einer Unterkunft im Ausland.
Der Steuergesetzgeber hat eine Sonderregelung erlassen. Beitragszahlungen an Gewerkschaften sind als Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen.
Der Steuergesetzgeber hat den Kilometersatz von 0,30 €/km auf sodann 0,38 €/km angehoben. Dies gilt auch für Aufwendungen für Familienheimfahrten als Betriebsausgabe.
Der gesetzliche Mindestlohn ist angehoben worden: (1) Seit dem 01.01.2026 in Höhe von (brutto) 13,90 €/Std und (2) ab dem 01.01.2027 in Höhe von (brutto) 14,60 €/Std.
Der BFH musste eine Rechtsprechungsänderung vornehmen. (1) Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger (geldwerter Vorteil) neben dem geldwerten Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten.
Der BFH hat klargestellt, dass ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis nur dann Arbeitslohn darstellen kann, wenn dieser Preis dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.
Die Finanzverwaltung hat ergangene Rechtsprechung und inhaltliche Neufassungen hinsichtlich der Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung
Der BFH hat die Gewährung des persönlichen Freibetrags für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden (= wirksamer Erbverzicht) Elternteils geklärt.
Der BFH hat entschieden, dass auch ein Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung (Familienheimbefreiung) umfasst ist.
Das FG Münster hat abgeleitet, dass eine mittelbare Nutzungsüberlassung – durch Zwischenschaltung einer anderen Person – die Anwendung einer gesetzlichen Rückausnahme ausschließt, weil keine direkte Überlassung des Grundstücks durch den Gesellschafter an die Gesellschaft gegeben ist.
Der BFH hat erstmals entschieden, dass die „7b-Sonderabschreibung“ nur für eine „neue bisher nicht vorhandene“ Wohnung anzuwenden ist. Das Merkmal „neu“ ist beim Abriss einer bestehenden Mietwohnung und einem Ersatzneubau nicht gegeben.