BFH vom 11.12.2025, IV R 17/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2023, 2 K 1826/20, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat (erneut) die sog. modifizierte Trennungstheorie wieder aufleben lassen: Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter ist ein etwaiger Gewinn – nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierte Trennungstheorie – zu ermitteln. Dies bedeutet, dass eine anteilige Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts vorzunehmen ist.