Das FG München hat entschieden, dass für die Einschätzung, ob die Nutzungsdauer eines Gebäudes bei wirtschaftlich sinnvoller Modernisierung verlängert werden kann, eine lediglich modelltheoretische Betrachtung nach der Immobilienwertverordnung nicht ausreichend ist.
Das FG Münster hat das vorgelegte Sachverständigengutachten für eine kürzere Nutzungsdauer bestätigt. Die Nachholung der Ortsbesichtigung war ausreichend.
Der BFH hat in Abgrenzung seiner bisherigen Rechtsprechung erstmals entschieden, dass wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitenden Maßnahmen erfolgen, bei Veräußerung einer hohen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die gesetzlich normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung erstreckt.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass der Zeitpunkt, zu dem Provisionsansprüche von Versicherungsvertretern zu aktivieren sind, sich nach der Vertragsgestaltung im jeweiligen Einzelfall bestimmt. Dies kann an das handelsrechtliche Leitbild anknüpfen, muss dies aber nicht.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der nachträgliche Einbau eines zusätzlichen Notentwässerungssystems sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind, weil die Anpassung an die Starkregenereignisse weder eine Substanzmehrung (Nutzflächenerweiterung) noch eine Wesensänderung, sondern lediglich ein
Das FG Köln hat sich finanzgerichtlich erstmals geäußert: „Werden Reisen inklusive Shopping-gutscheinen, Bewirtungen und Segeltörns für das Erreichen von Vertriebszielen im Vorfeld ausge-lobt, so sind die durch die Teilnahme freier Vermittler, die die Ziele erreicht haben, entstehenden Kosten an
Das FG Münster hat entschieden, dass Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung – „BP-Regelfall“ – erst zu dem Bilanzstichtag zu bilden sind, zu dem der Steuerpflichtige ernsthaft mit der Aufdeckung des zu den Mehrsteuern führenden Sachverhalts rechnen muss.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die rückwirkende Einführung der Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen im Vz. 2022 und die damit einhergehende Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist.
Der Steuergesetzgeber hat eine (neue) spezielle degressive AfA für Elektrofahrzeuge (Elektro-Betriebsfahrzeuge) gesetzlich eingeführt. Begünstigt sind rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die in dem Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden.
Der Steuergesetzgeber hat die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 30 % wieder eingeführt. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das 3-fache der linearen Abschreibung – maximal 30 % – betragen.
Es soll aktualisiert auf die Steuergesetzänderungen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung gesetzlich geregelt werden, bei welchen steuerbefreiten Einnahmen auch eine Sozialversicherungsbefreiung eintritt.
Eine steuerfreie zusätzliche einmalige Prämienzahlung bis zu 4.500 € soll für die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit eingeführt werden (Teilzeitaufstockungsprämie).
Der BFH hat (überraschenderweise) entschieden: Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht.
Ein Steuerfreibetrag soll im Sinne einer Aktivrente bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nach der Erreichung der Regelaltersgrenze erbrachter nichtselbstständiger Arbeit von jährlich 24.000 € eingeführt werden. Es gilt das sog. Zwölftelprinzip , d. h.
Das FG Düsseldorf hat erstmals entschieden, dass – abweichend vom Gutachterausschuss – ein niedriger Bodenrichtwert in einer – eigenständigen – Wertermittlung berechnet werden kann.
Der BFH hat hinsichtlich dieser Sonderbetriebseinnahme des Mitunternehmers entschieden, dass Aufwendungen der Mitunternehmerschaft für die betriebliche Tätigkeit durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Mitunternehmers als Präsident einer Berufskammer (mit-)veranlasst sind.
Der BFH hat die Nichteinkommensteuerbarkeit einer entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen bestätigt. Entscheidend ist die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums.
Das FG Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass nach einer Entnahme der Teilwert die neue AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bildet.
Der BFH hat abgrenzend entschieden, dass der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen
Der BFH hat diesen Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bestätigt. Dies gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet bzw. weiterverpachtet.
Das FG Berlin-Brandenburg hat bestätigend entschieden, trägt eine Genossenschaft Aufwendungen für die private Lebensführung ihrer ordentlichen Mitglieder, stellt dieses eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Bisher bestand in der Gestaltungspraxis bei anstehendem, kurzfristigem Anteilsverkauf von sog. „17er-GmbH-Anteilen“ der Beratungsansatz, dass durch das sog.