Ausbildung

Bürgschaftsregressforderung: Ausfallverlust bei unentgeltlicher Bürgschaft

BFH vom 01.07.2025, VIII R 3/23, BStBl. II 2025, 739

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass die Einkunftserzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten ist.
Diese Einkunftserzielungsabsicht ist erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirt-schaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist.