Gesetzesänderungen

Signing + Closing: Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Inhalt

Der Steuergesetzgeber plant die Systematik der doppelten Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Jetzt soll der Lebenssachverhalt nur einmal besteuert werden. Fallen (a) Signing und (b) Closing auseinander, findet die Grunderwerbsteuer des Closings nur noch statt, wenn das Signing ohne Grunderwerbsteuer blieb (Nachrangigkeitsregel). Hierfür soll im § 1 GrEStG ein neuer Absatz 3b eingefügt werden: 
„(3b): Abs. 2a oder Abs. 2b gilt nicht, soweit Anteile in Erfüllung eines Rechtsgeschäfts im Sinne des Abs. 3 Nr. 1 oder des Abs. 3a nach Abschluss dieses Rechtsgeschäfts übergehen ohne die Anteile nach Abs. 3 Nr. 2 oder Nr. 4 oder nach Abs. 3a übergehen. “