Umsatzsteuerbare Dienstleistung: Entgeltlichkeit auch bei Unsicherheit eines Erfolgshonorars
EuGH vom 23.10.2025, Zlakov, C-744/23, DStR 2025, 2960
Inhalt
Der EuGH hat entschieden, dass eine „Dienstleistung gegen Entgelt“ gegeben ist, wenn ein Rechtsanwalt sein Anwaltshonorar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung trotz Erfolgshonorars nur von der Gegenpartei erhält. Die Umsatzsteuerbarkeit und die Umsatzsteuerpflicht ist gegeben.