Ausbildung

Verlustabzugsbeschränkung: Neue Anwendungsregeln vom BFH für Kommanditisten

BFH vom 10.10.2024, IV R 10/22, BStBl. II 2026, 19; BFH vom 16.01.2025, IV R 11/22, BStBl. II 2026, 25

Inhalt

Der BFH ist dieser Auffassung „Korrekturposten – Rückführung Mehrentnahmen“ entgegengetreten. Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachten Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren – über die von ihm erbrachten Einlagen hinaus – getätigt hat und die zu keiner Gewinnhinzurechnung geführt haben.