Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung: Zusatzleistungen als Entgelt bei Bruttolohnverzicht
BSG vom 13.05.2025, B 12 BA 10/23 R
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Das BSG hat entschieden, dass die Beitragsfreiheit aufgrund einer Lohnsteuerpauschalierung benötigt wird, wenn Arbeitgeberleistungen aufgrund eines zu erkennenden Kompensationseffekts keine echte Zusatzleistung abbilden.