Der BFH hat ergänzend erklärt, dass insolvenzrechtliche Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe aus einer selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben bei dessen Einkünften führen.
Der BFH hat folgende Anwendungsregeln zum Betriebsausgabenabzug veröffentlicht: (1) Ist die Bestellung einer Grundschuld auf einem betrieblichen Grundstück durch den Betrieb der Perso-nengesellschaft veranlasst, können Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsverwaltung oder -versteigerung Betriebsau
Der BFH hat erklärt, dass wenn ein Wirtschaftsgut „quoad sortem“ (= Einbringung den Werten nach) in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) eingebracht worden ist, bei der – (a) entgeltlichen oder (b) unentgeltlichen Übertragung dieses Wirtschaftsguts kein Sonderbetriebsgewinn des Gesell
Der I. BFH-Senat hat die Anwendung des lohnsteuerrechtlichen Anscheinsbeweises bei einer vGA-Prüfung abgelehnt. Die Anwendungsregeln sind auf eine unbefugte Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführers von der GmbH zur Nutzung überlassenen Betriebs-Pkws nicht zu übertragen.
Der BFH hat die Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers definiert: Der gesetzlichen angeordneten Aufzeichnungspflicht wird in (a) inhaltlicher und (b) zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung (
Der BFH hat erklärt: Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kommt auch in Betracht, für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nich
Der BFH hat erklärt, dass sich der Ort einer unterliegenden Werbeleistung nicht im Inland befindet, wenn diese zwar von einem inländischen Verbindungsbüro des Leistungsempfängers mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland in Auftrag gegeben wird, aber nicht für den Bedarf dieses i
Der BFH hat ausdrücklich erklärt, dass es für ein (schwach ausgeprägtes) Mitunternehmerrisiko nicht ausreicht, wenn ohne Verlustbeteiligung und ohne Nachschusspflicht für den stillen Gesellschafter allein das Risiko (darin) besteht, dass er keine Gewinnbeteiligung erhält und damit seine als Einla
Der BFH hat Antworten gegeben: (1) Unter dem Begriff „Gewinn “ ist der steuerliche Gewinn zu verstehen. (2) Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen.
Der BFH hat erklärt, dass die laufenden Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht regelmäßig keinen Arbeitslohn, sondern aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Sonderrechtsverhältnis Kapitaleinkünfte abbilden.
Der BFH hat eine Klarstellung veröffentlicht: Ist der (Vorbehalts-)Nießbrauch dem gesetzlichen Leitbild folgend so ausgestaltet, dass der Nießbrauchsberechtigte weder an den stillen Reserven im Gesellschaftsvermögen noch unmittelbar am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist, trägt der Nieß-brauch
Der BFH hat zwei gewerbesteuerrechtliche (wichtige) Aussagen veröffentlicht: (1) der Veräuße-rungsgewinn eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grund-sätzlich nicht der Gewerbesteuer.
Der BFH hat ausdrücklich erklärt, dass schuldrechtliche Bindungen nicht ausreichend sind, um eine Person in die grunderwerbsteuerrechtliche Befreiung zuzurechnen, wenn eine Beteiligung am Vermögen einer Gesamthand erlangt wird.
Das FG München hat den Anwachsungsvorgang als Anschaffungsgeschäft bestätigt. Entscheidend dabei war, dass die Durchführung der Anwachsung erst durch einen späteren Gesellschafterbeschluss im Zeitpunkt des Ausscheidens erfolgte und danach zeitnah das Immobilienveräußerungsgeschäft stattfand.
Der BFH hat erstmals Entscheidungen zum Thema „passive Entstrickung“ aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) veröffentlicht.
Der BFH hat erklärt, dass – im Einzelfall – die Beteiligung des Gesellschafters (Kommanditisten, Mitunternehmer) einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft, Kommanditgesellschaft) an einer Kapitalgesellschaft(Komplementär-GmbH) auch als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I zu qualifizieren
Der EuGH hat bestätigt, dass die nach deutschem Recht geltende Beschränkung des ermäßigten Steuersatzes auf konkrete Aspekte von Beherbergungsleistungen grundsätzlich unionsrechtskonform ist.
Der BFH hat erstmals – nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens – Umbaukosten in (1) behinderungsbedingte Mehraufwendungen gegenüber (2) Aufwendungen aufgrund persönlicher Wohnvorstellungen unterschieden.