Der Steuergesetzgeber hat erstmals zur Spitzensportförderung eine Steuerbefreiung für Prämienzahlungen der „Stiftung deutsche Sporthilfe“, die für Platzierungen bei (a) olympischen oder (b) paralympischen Spielen gewährt werden, eingeführt.
Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Steuersatzreduzierung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke die Nichtbeanstandungsregel überarbeitet.
Der Steuergesetzgeber hat die Wertgrenze von bisher 45.000 € auf sodann 50.000 € heraufgesetzt. Damit sind weiterhin einheitliche Betragsgrenzen zur Steuererleichterung von steuerbegünstigten Körperschaften erreicht.
Der Steuergesetzgeber hat die elektronische Bescheidbekanntgabe durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Regelfall ausgestaltet, in dem das derzeitige Zustimmungserfordernis des inländischen Unternehmers abgeschafft ist.
Der Steuergesetzgeber hat die Senkung des Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, außer der Abgabe von Getränken, dauerhaft wieder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zugeführt.
Der Steuergesetzgeber hat die Wertgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke (Betriebsvermögen, Betriebsgrundstücke) von untergeordnetem Wert angehoben.
Der Steuergesetzgeber hat die Pflicht zur digitalen Bereitstellung von ermittelten und verwendeten Daten mittels Vor- und Nebensystemen ebenfalls nach amtlich vorgeschriebenem einheitlichen Datensatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Einkünfte werden durch Einführung der Anrechnungsmethode künftig der deutschen Besteuerung unterworfen, wobei die ausländische Steuer angerechnet wird.
Die zeitliche Befristung ist aufgehoben worden. Die Mobilitätsgrenze gilt zeitlich unbeschränkt und kann für bestimmte Steuerpflichtige neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale steuermindernd wirken.
Der Steuergesetzgeber hat eine rechtsprechungsdurchbrechende entsprechend der bisherigen finanzamtlichen Auffassung Typisierung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland eingeführt. Es gilt ein monatlicher Höchstbetrag von 2.000 € bei einer Unterkunft im Ausland.
Der Steuergesetzgeber hat eine Sonderregelung erlassen. Beitragszahlungen an Gewerkschaften sind als Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen.
Der Steuergesetzgeber hat den Kilometersatz von 0,30 €/km auf sodann 0,38 €/km angehoben. Dies gilt auch für Aufwendungen für Familienheimfahrten als Betriebsausgabe.
Der BFH musste eine Rechtsprechungsänderung vornehmen. (1) Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger (geldwerter Vorteil) neben dem geldwerten Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten.
Der BFH hat klargestellt, dass ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis nur dann Arbeitslohn darstellen kann, wenn dieser Preis dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.
Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder für die Erstellung der Steuererklärung anfallen, keine Veräußerungskosten darstellen.
Der BFH hat die Gewährung des persönlichen Freibetrags für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden (= wirksamer Erbverzicht) Elternteils geklärt.
Der BFH hat entschieden, dass auch ein Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung (Familienheimbefreiung) umfasst ist.