Der BFH hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, den Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren geltend zu machen. Dies gilt auch trotz fehlender Inlandsumsätze im Zeitpunkt des Rechnungserhalts.
Das EuG hat ergänzend erklärt, dass die nachträgliche Hinzunahme der Rechnung zum getätigten Vorsteuerabzug vor Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zulässig ist.
Der BFH hat konkretisiert, dass es für den Vorsteuerabzug unerheblich ist, wie die Art der Finanzierung der Eingangsleistungen, beispielsweise Spenden oder Zuschüsse, stattfindet.
Der EuGH hat die Beweisregeln für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach den sog. „Quick Fixes “ dargestellt. Diese „Quick Fixes“ begründen lediglich eine widerlegbare Vermutung. Der Nachweis der grenzüberschreitenden Warenbewegung bleibt formell frei, d. h.
Der BFH hat entschieden, dass ein selbstständiger Lehrer eine unmittelbar dem Schul- und Bil-dungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung umsatzsteuerfrei erbringt, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt un
Der BFH hat klargestellt: Ob ein Gutschein als (1) Einzweck-Gutschein oder als (2) Mehrzweck-Gutschein anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins.
Bisher vertritt die deutsche Finanzverwaltung die Auffassung, dass für Fälle der Verletzung von Urheber- und Verwandtenschutzrechten für einen echten Schadenersatz weder eine Umsatzsteuerbarkeit noch eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Der EuGH hat entschieden, dass eine „Dienstleistung gegen Entgelt“ gegeben ist, wenn ein Rechtsanwalt sein Anwaltshonorar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung trotz Erfolgshonorars nur von der Gegenpartei erhält. Die Umsatzsteuerbarkeit und die Umsatzsteuerpflicht ist gegeben.
Das BSG hat entschieden, dass die Beitragsfreiheit aufgrund einer Lohnsteuerpauschalierung benötigt wird, wenn Arbeitgeberleistungen aufgrund eines zu erkennenden Kompensationseffekts keine echte Zusatzleistung abbilden.
Der BFH hat klargestellt, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, keine „außerordentlichen Einkünfte “ im Anwendungsbereich der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten darstellen.
Der BFH hat ergänzt, dass ein „verlustgeeignetes“ Wirtschaftsgut auch dann gegeben sein kann, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts seinen Verkehrswert erheblich übersteigen, sodass eine Vermutung dafür spricht, dass es dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen wird.
Der BFH hat erstmals für die Buchwertfortführung bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern im Rahmen einer unechten Realteilung entschieden, dass stille Reserven, die bereits einem Körperschaftsteuersubjekt vor der Realteilung zuzurechnen sind, „unaufgedeckt bleiben“.
Der BFH hat eine verdeckte Gewinnausschüttung abgelehnt: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung, liegt keine vGA vor, wenn die Pensionszu-sage aus be
Der BFH hat erklärt, dass die Einkunftserzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten ist.
Der BFH hat seine Auffassung veröffentlicht: Zweifel sind dem BFH gekommen, weil die ge-setzliche Vermeidung der doppelten Grunderwerbsteuer ins Leere laufen kann. So eine Doppelbesteuerung eines einzigen Lebenssachverhalts ist mit den Steuergrundsätzen nicht vereinbar.
Der BFH hat erstmals entschieden, dass ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, insoweit gegebenenfalls bei qualifizierter Nachweisführung als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, als diese ersparten Mietaufwendu
Der BFH hat erklärt, dass die Einkunftserzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten ist.
Der BFH hat erstmals entschieden, dass die „7b-Sonderabschreibung“ nur für eine „neue bisher nicht vorhandene“ Wohnung anzuwenden ist. Das Merkmal „neu“ ist beim Abriss einer bestehenden Mietwohnung und einem Ersatzneubau nicht gegeben.
Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder für die Erstellung der Steuererklärung anfallen, keine Veräußerungskosten darstellen.
Die Regeln für Grundstücksteile sind von untergeordnetem Wert neu gefasst worden. Nunmehr gibt es eine (1) Größengrenze von „nicht mehr als 30 Quadratmeter“ oder eine (2) starre Wertgrenze „nicht mehr als 40.000 €“.
Bisher hat der Steuergesetzgeber grundsätzlich typisierte Gebäude-AfA-Sätze für Immobilien im Privatvermögen vorgegeben. (1) Fertigstellung vor 2022 entspricht der Gebäude-AfA-Satz = 2 %; (2) bei Fertigstellung ab dem 01.01.2023 entspricht der Gebäude-AfA-Satz = 3 %.