Das SG Berlin hat eine satzungsgemäß ausgezahlte Aufwandsentschädigung aufgrund ihrer monatlichen Höhe als Vergütung für eine Arbeitsleistung und eben nicht als Aufwandsersatz gewürdigt.
Das FG Niedersachsen hat die Frage, ob die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird, beantwortet. Die vom Arbeitgeber aufgewendeten Kosten für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms sind für die registrierten Mitarbeiter anteilig zu berücksichtigen.
Der BFH hat für Reitunterricht Folgendes entschieden: (1) Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzlich Leistungen wie (a) Unterkunft und (b) Verpflegung liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbstständige Hauptleistungen vor.
Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung „Gewerbesteueranrechnung“ ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren.
Der BFH hat entschieden, dass keine Nachhaltigkeit bei der Abgrenzung der bloßen Vermögensverwaltung gegenüber dem gewerblichen Grundstückshandel im Anwendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung notwendig ist.
Der BFH hat erklärt, dass der Umstand, dass eine Kommanditgesellschaft gewerblich geprägt ist, einer Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die Kommanditgesellschaft vor deren Vollbeendigung nicht entgegen steht, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der Komm
Der EuGH hat ergänzend entschieden, dass eine Umsatzsteuerschuld für eine „14c-Umsatzsteuer“ selbst dann nicht entsteht, wenn der Unternehmer, der die fehlerhafte Rechnung ausgestellt hat, gleichartige Leistungen auch an andere Steuerpflichtige erbringt und abrechnet.
Immer wieder ist die Abgrenzung zwischen einem Kapitalkonto gegenüber einem Darlehenskonto bedeutsam. In steuerrechtlicher Hinsicht wird in einigen Anwendungsbereichen ein unterschiedlicher Umfang des steuerlichen Eigenkapitalbegriffs angewendet.
Der BFH hat die Abzugsregeln für Refinanzierungsaufwendungen – Betriebsausgaben oder Werbungskosten – bei in Deutschland steuerfreien Mieterträgen aus Beteiligung an verschiedenen Fonds aufgezeigt.
Der „flinke Steuergestalter“ kann die schnellstmögliche Errichtung einer Holding-GmbH-Struktur und einer späteren Veräußerung der entstandenen GmbH-Anteile insoweit nutzen, dass eine unterschiedliche Bewertung der Geschäftsanteile zwischen dem Sperrfristverstoß beim Einbringungsgewinn II und dem
Der BFH hat erklärt, dass ein Scheingeschäft abzulehnen ist, wenn die gezahlten Geldbeträge zur alleinigen Verfügung des Angehörigen bzw. Ehegatten auf dessen zuzurechnendes Bankkonto tatsächlich überwiesen werden.
Der BFH hat entschieden, dass bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht kommt.
Der BFH hat erklärt, wenn ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt, stellt sich die Frage nach einer finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht.
Das Sächsische FG hat hinsichtlich eines im Privatvermögen befindlichen Wohnmobils entschieden, dass es sich um einen „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ handelt, auch wenn es sich angesichts eines hohen Kaufpreises um einen Luxusgegenstand handelt.
Der BFH hat zwei weitere wichtige Anwendungsregeln im Anwendungsbereich des Antrags auf Günstigerprüfung für Kapitaleinkünfte entschieden: (1) Der Antrag auf Günstigerprüfung entfaltet keine verfahrensrechtliche Anlaufhemmung.
Das FG Münster hat erklärt, dass ein Aktivierungsverbot bei unterjährig in der Buchführung im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages gewinnwirksam eingebuchten Forderungen noch in (demselben) Wirtschaftsjahr ernsthaft seitens des Kunden bestritten werden müssen.
Das FG München hat entschieden, dass für die Einschätzung, ob die Nutzungsdauer eines Gebäudes bei wirtschaftlich sinnvoller Modernisierung verlängert werden kann, eine lediglich modelltheoretische Betrachtung nach der Immobilienwertverordnung nicht ausreichend ist.
Das FG Münster hat das vorgelegte Sachverständigengutachten für eine kürzere Nutzungsdauer bestätigt. Die Nachholung der Ortsbesichtigung war ausreichend.
Der BFH hat in Abgrenzung seiner bisherigen Rechtsprechung erstmals entschieden, dass wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitenden Maßnahmen erfolgen, bei Veräußerung einer hohen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die gesetzlich normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung erstreckt.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass der Zeitpunkt, zu dem Provisionsansprüche von Versicherungsvertretern zu aktivieren sind, sich nach der Vertragsgestaltung im jeweiligen Einzelfall bestimmt. Dies kann an das handelsrechtliche Leitbild anknüpfen, muss dies aber nicht.