Steuerbilanz: Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrücklage
BFH vom 15.01.2026, IV R 19/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 21.06.2023, 2 K 158/20, EFG 2023, 1770, rkr.
Inhalt
Der BFH hat bestätigt, dass ein bilanzierender Gewerbetreibender in der Steuerbilanz als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) die Geldzahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildeten Instandhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen als Vermögensgegenstand aktivieren muss (Rechtsprechungsbestätigung).