Das FG Münster hat - überraschenderweise - aber sehr gut begründet - in Abweichung der finanzamtlichen Auffassung in den Erbschaftsteuerrichtlinien - entschieden, dass die gebuchten „Löhne- und Gehälter“ von Gesellschafter-Geschäftsführern und angestellten Gesellschaftern bei Personengesellschaft
Das FG Münster hat im Ergebnis die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen durch Verbundvermögensaufstellung abgelehnt. Bei der Übertragung einer mitunternehmerischen Beteiligung bedarf es nicht stets einer Verbundvermögensaufstellung.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, der Zugangsvermutung nicht entgegen steht.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass die gesamte Änderungssperre im Korrekturrecht für neue Tatsachen auch auf Feststellungsbescheide anzuwenden ist.
Der BFH hat die Berechnungsregeln des steuerlichen Einlagekontos festgelegt: Ob an dem Tag die Einlagenrückgewähr in der Bescheinigung ordnungsgemäß oder überhöht ausgewiesen ist, richtet sich nach dem Verhältnis zwischen der Einlagenrückgewähr und dem gesondert festgestellten Bestand des steuerl
Der BFH hat erklärt, dass die unbefristete Optionserklärung in einem Einspruchsverfahren zu berücksichtigen ist, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen dem verfahrensrechtlichen Änderungsumfang entsprechen.
Der BFH hat eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II führt, (auch) erkannt, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbring
Der BFH stellt klar, dass die gesetzlich normierten unterschiedlichen Ausschlusstatbestände zur Anwendung der Individualtarifierung für Zinserträge isoliert nebeneinander anzuwenden sind.
Der BFH hat entschieden, dass die Verlustsaldierungsbeschränkung im Rückwirkungszeitraum auch dem Ausgleich von positiven Einkünften, die der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum erzielt hat, mit einem Verlustrücktrag des übernehmenden Rechtsträgers aus dem Folgejahr entgegensteht.
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Finanzbehörde bei der Ausübung ihres Entschließungsermessens die Folgen der verspäteten Abgabe für das Veranlagungsverfahren und den Steuerpflichtigen sowie die Schwere des Pflichtverstoßes und dabei insbesondere die Dauer und Häufigkeit der Fristüberschr
Der BFH hat entschieden, dass eine analoge Anwendung der gesetzlichen Nachversteuerung nicht in Betracht kommt, wenn eine unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung durchgeführt wird.
Der BGH hat entschieden, dass eine fehlende Beteiligung der Komplementär-GmbH am Kapital der darlehensnehmenden GmbH & Co. KG einer Anwendung der Nachrangigkeitsregel für Gesellschafterdarlehen auf den Gesellschafter der Komplementär-GmbH nicht entgegen steht.
Der BFH hat die Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch als Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen des Erwerbers und bei späterer Betriebsfortführung als Einlage mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen des Erwerbers abschließend beurteilt.
Das Niedersächsische FG hat folgendes Ergebnis veröffentlicht: (1) Grundsätzlich könnte die Entnahmebewertung von Genossenschaftsanteilen mit dem Nennwert erfolgen.
Der BFH hat bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts zu einem nur noch anteiligen Schuldzinsenabzug seine BFH-Rechtsprechung weiterentwickelt.
Der BFH hat entschieden, dass eine eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit im Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft stattfinden kann.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine freiberufliche Partnerschaftsgesell-schaft, die als Unternehmer mit den freiberuflichen Umsätzen – (a) verpflichtet oder (b) freiwillig – Bücher führt, die Umsatzsteuer nicht nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung), sondern nach vereinbar
Der BFH hat zur Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ bei einem Anwendungsfall der nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) erstmals entschieden, dass ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger „14c-Umsatzsteuerausweis“ dem Grundstückserwerber (Unternehmensfortführer) nicht
Der BFH hat klargestellt, dass die außerbilanzielle Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags das steuerrechtliche („15a-“)Kapitalkonto des Kommanditisten unberührt lässt. Der Hinzurechnungsbetrag ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes einzubeziehen.
Der BFH hat entschieden, dass der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“, im Sinne der Umsatzsteuerbefreiung nicht die Erteilung von Flugunterricht umfasst.
Das FG München hat die unionsrechtliche Prüfung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei der notwendigen aber auch ausreichenden finanziellen Eingliederung angewendet, indem die (a) finanzielle, (b) wirtschaftliche und (c) organisatorische Eingliederung nicht gleichermaßen stark ausgeprägt sein mus