Rechtsprechungs-Info

Fünftel-Regelung: Ablehnung bei freier Kapitalwahlrechtsauszahlung bei betrieblicher Altersversorgung

BFH vom 30.10.2025, X R 25/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 24.10.2023, 1 K 1990/22 E, EFG 2024, 153, rkr.

Inhalt

Der BFH hat klargestellt, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, keine „außerordentlichen Einkünfte “ im Anwendungsbereich der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten darstellen.