Rechtsprechungs-Info

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Ablehnung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

BFH vom 24.07.2025, III R 23/23, BStBl. II 2026, 236; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 28.03.2023, 6 K 878/22, EFG 2024, 682, rkr.

Inhalt

Der BFH hat dieses Ausschließlichkeitsgebot in einem weiteren begünstigungsschädlichen Anwendungsfall erweitert: Eine nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit - hier: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung - kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führen, wenn mit dieser Vermögensanlage keine Einnahmen erzielt werden.