Gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen: Zuordnung eines „verlustgeneigten“ Wirtschaftsguts
BFH vom 25.09.2025, IV R 12/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 06.02.2023, 10 K 1285/20, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzt, dass ein „verlustgeeignetes“ Wirtschaftsgut auch dann gegeben sein kann, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts seinen Verkehrswert erheblich übersteigen, sodass eine Vermutung dafür spricht, dass es dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen wird.