Rechtsprechungs-Info

Verdeckte Gewinnausschüttung: Ersparte Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

BFH vom 17.06.2025, VI R 15/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 27.10.2022, 10 K 3292/18, nrkr.; Herold in „Behindertengerechter Umbau: Abzug ersparter Mietaufwendungen bei Gesellschafter als agB“, GStB 2026, 3

Inhalt

Der BFH hat erstmals entschieden, dass ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, insoweit gegebenenfalls bei qualifizierter Nachweisführung als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, als diese ersparten Mietaufwendungen behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Insoweit tritt eine ganz oder teilweise steuerrechtliche Kompensation der privat zu versteuernder verdeckter Gewinnausschüttung ein.