Finanzgerichts-Info

Photovoltaik-Anlage: Ablehnung eines Investitionsabzugsbetrags wegen mehr als nur geringfügiger Stromnutzung für den privaten Verbrauch

Hessisches FG vom 22.10.2025, 10 K 162/24, EFG 2026, 92; Revision: BFH Az. III R 39/25

Inhalt

Bisher vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, der private Stromverbrauch bei Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt keine schädliche außerbetriebliche Nutzung, sondern eine unschädliche Sachentnahme des produzierten Stroms dar. Grundsätzlich ist damit eine „7g-Förderung“ möglich.
Jetzt hat das Hessisches FG eine andere Auffassung vertreten. Die Nutzung einer betrieblichen Photovoltaik-Anlage stellt sich nicht als betriebliche Nutzung dar, soweit mit dieser PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt des Steuerpflichtigen produziert wird. Übersteigt die private Stromnutzung 10 % der Gesamtjahresstromproduktion, ist eine „7g-Förderung“ abzulehnen.