Betriebsaufspaltung: Beherrschungsidentität bei Personengesellschaften
BFH vom 28.05.2020, IV R 4/17, BStBl. II 2020, 710
Inhalt
Der BFH hat seine Ausführungen deutlich und bestimmend ergänzt. „Die Beherrschungsidentität führt in derartigen Konstellationen dann zu einer personellen Verflechtung, wenn die hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen bestehenden Nutzungsüberlassungsverträge nicht gegen den Willen der Person/Personengruppe aufgelöst werden können, die das Besitzunternehmen beherrscht, und diese Person/Personengruppe zugleich alle Geschäfte der laufenden Verwaltung beherrscht.