Gewinnerzielungsabsicht: Neues bei langjährigen gewerblichen Verlusten
BFH vom 21.05.2025, III R 45/22; Rechtsprechungsaufhebung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.12.2021, 3 K 10/19, EFG 2022, 505, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat seine Rechtsprechung ergänzt: Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei (1) Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei (2) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.