Anhebung der Wertgrenzen eigenbetrieblich genutzter Grundstücke von untergeordnetem Wert
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 372
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat die Wertgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke (Betriebsvermögen, Betriebsgrundstücke) von untergeordnetem Wert angehoben. „Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn (1) ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder (2) ihr Wert nicht mehr als 40.000 € beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil in Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden (Betriebsausgabenabzugsverbot).