BFH vom 17.09.2025, VIII R 17/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 26.05.2023, 4 K 3618/18 E, rkr.
Inhalt
Der BFH hat eine verdeckte Gewinnausschüttung abgelehnt: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung, liegt keine vGA vor, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird.