Ergänzende Einschränkung der Tarifglättung bei Land- und Forstwirten
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat die Einschränkung der Tarifglättung bei Land- und Forstwirten ergänzt. Die Einschränkung gilt nunmehr auch bei einem Verlustrücktrag aus dem vorletzten Veranlagungszeitraum in dem Betrachtungszeitraum zur Tarifglättung.