Gesetzesänderungen

Ergänzende Einschränkung der Tarifglättung bei Land- und Forstwirten

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat die Einschränkung der Tarifglättung bei Land- und Forstwirten ergänzt. Die Einschränkung gilt nunmehr auch bei einem Verlustrücktrag aus dem vorletzten Veranlagungszeitraum in dem Betrachtungszeitraum zur Tarifglättung.