Einfuhrumsatzsteuer: Sonderregelungen bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 636
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat für die Einfuhrumsatzsteuer Sonderregelungen bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung eingeführt. Damit wird eine vorgesehene mitgliedstaatübergreifende Entkopplung des Gestellungsortes und des Ortes der Abgabe der Zollanmeldung im Umsatzsteuerrecht umgesetzt, mit der Folge, dass nicht im Inland ansässige Unternehmer, denen die Teilnahme an der mitgliedstaatübergreifenden zentralen Zollabwicklung bewilligt ist und die im Inland steuerliche Umsätze erbringen, für diese Umsätze im Inland die Einfuhrumsatzsteuer (i) schulden und nach inländischen Maßgaben dafür (ii) erklärungspflichtig sind.