Gesetzesänderungen

Nichtbeanstandungsregel für Grundstücksteile von untergeordnetem Wert

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 372

Inhalt

Die Regeln für Grundstücksteile von untergeordnetem Wert sind neu gefasst worden. Nunmehr gibt es eine (1) Größengrenze von „nicht mehr als 30 Quadratmeter“ oder eine (2) starre Wertgrenze „nicht mehr als 40.000 €“. 
Es handelt sich dabei um eine sog. Oder-Regel, dies bedeutet, dass bei Unterschreitung von nur ei-nem Grenzwert bereits ein Grundstücksteil von untergeordnetem Wert anzunehmen ist. 
Hinweis: Die beiden Grenzen werden dergestalt verbunden, dass zunächst die Prüfung anhand der maximalen Quadratmeterzahl (< 30,0 qm) erfolgt. Nur in den Fällen, in denen diese Grenze überschritten wird, ist in einem zweiten Schritt die Prüfung anhand der absoluten Grenze (< 40.000 €) erforderlich.