Aktualisierung: Verweis auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat den Verweis auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderab-schreibung für Mietwohnungsneubau aktualisiert. „Die Sonderabschreibungen werden nur gewährt, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2023/2831 eingehalten sind und dies durch den Anspruchsberechtigten in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Satz 1 aus Sonderabschreibungen für neue Wohnungen, die aufgrund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, ist nur bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit anzuwenden.“