Gesetzesänderungen

Elektronische Übermittlungspflicht von Lohnkonten

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 372

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat die Pflicht zur digitalen Bereitstellung von ermittelten und verwendeten Daten mittels Vor- und Nebensystemen ebenfalls nach amtlich vorgeschriebenem einheitlichen Datensatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln. 
Diese Übermittlung der Daten hat für dieselbe Betriebsstätte in zusammengefasster Form von: Datenbestand je Haupt-, Vor- und Nebensystem zu erfolgen.