Aufhebung der zeitlichen Begrenzung der Mobilitätsprämie
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Die zeitliche Befristung ist aufgehoben worden. Die Mobilitätsgrenze gilt zeitlich unbeschränkt und kann für bestimmte Steuerpflichtige neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale steuermindernd wirken.