Vorsteueraufteilung: Gesetzlicher Vorrang des Flächenschlüssels
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 369
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat den Vorrang des (a) Flächenschlüssels gegenüber anderen objektiven (b) Vorsteueraufteilungsschlüsseln gesetzlich verankert. „Für Grundstücke ist dabei eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen, es sei denn, eine andere Methode führt zu einer demgegenüber präziseren wirtschaftlichen Zuordnung.“