Der BFH hat einen Verstoß gegen den Ausschließlichkeitsgrundsatz darin erkannt, dass der Vermieter seinen Mietern zum Abschluss von während der Dauer des Mietverhältnisses ordentlich unkündbaren Dienstleistungsverträgen zu einem nicht den Marktverhältnissen entsprechenden Preis verhilft und diese
Der Steuergesetzgeber aktualisiert die Definition einer Werklieferung: Eine Werklieferung liegt vor, wenn ein „fremder“ Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Ansonsten handelt es sich bei dem Umsatz um eine Montagelieferung.
Der BFH hat entschieden, dass das gesetzliche Wahlrecht keine Abkehr von den „alten“ Anwendungsregeln beinhaltet. Steuerpflichtige können im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts nicht auf die Anwendung dieser Fortgeltungsanordnung, d. h.
Die Finanzverwaltung hat ihre aktuelle Auffassung zur steuerrechtlichen Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung veröffentlicht. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn diese zivilrechtlich wirksam sind.
Der BFH hat entschieden, dass bei einer unentgeltlichen Sonderrechtsnachfolge abweichend für die Gewinnhinzurechnung aufgrund einer (i) Einlagen- und/oder (ii) Haftungsminderung nur eine gesellschafterbezogene Betrachtung anwendbar ist.
Der BFH hat klargestellt, dass es für den Eintritt einer Aufwärtsabfärbung nicht auf die Höhe des Verlustes ankommt. Es ist weiterhin unbedeutend, ob ein abfärbender, zugewiesener Verlust der „15a-Verlustausgleichs-beschränkung “ unterliegt.
Die OFD Frankfurt/M. hat ergänzend veröffentlicht, dass es sich bei der sog. einjährigen Nutzungsdauer für Computersoftware lediglich um einen Anhaltspunkt handele, von welchem in Einzelfällen abgewichen werden könne.
Der BFH hat entschieden, dass beim Tod des Vorbehaltsnießbrauchers sein dann weiterhin bestehender gewerblicher Verpachtungsbetrieb auf den Erwerber (Erben) – zu Buchwerten – übergeht. Eine zuvor vom Verstorbenen abgegebene Aufgabeerklärung verhindert die Buchwertübertragung.
Der IV. BFH-Senat hat klargestellt, dass eine unentgeltliche Betriebsübertragung gegen (anzuerkennende) private Versorgungleistungen einhergeht mit der Buchwertfortführung des übertragenden Betriebs.
Der Steuergesetzgeber führt eine spezielle Korrekturnorm ein: „Eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids über die Hauptveranlagung findet auch zur Beseitigung eines Fehlers statt, wenn der Fehler der Finanzbehörde bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Hauptveranlagung bekannt wird.“
Das FG Düsseldorf hat sich der BFH-Rechtsprechung angeschlossen, wonach der Vorsteuerabzug aus den Kantinenzuschüssen zu versagen ist, da der Unternehmer die empfangenen Leistungen unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe und damit für außerunternehmerische Zwecke verwendet hat.
Die Finanzverwaltung hat ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Erläutert wird, wie die verschiedenen Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen zu digitalisieren sind.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachlaufende Beteiligungsaufwendungen, die als nachträgliche Werbungskosten dem Teilabzugsverbot unterliegen, auch dann abziehbar sind, wenn der Anteilseigner die Beteiligung im ersten Antragsjahr veräußert und in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen a
Das FG Düsseldorf hat vier wichtige Ergänzungen entschieden. (1) Eine E-Mail eines Steuerpflichtigen an den leistungsausführenden Handwerker stellt keine Rechnung dar. (2) In einem späteren Jahr erstellte Rechnungen können fehlende Rechnungen in Vorjahren bzw.
Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass das Mitteilungsverfahren zur Verfügung steht. Nutzer von elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen somit die gesetzlich angeordnete Mitteilungsverpflichtung erfüllen.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zugeflossen sind.
Das FG Baden-Württemberg hat ergänzende Anwendungsregeln für die Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht beim Gewerbebetrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus veröffentlicht.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers auch im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen können, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der früheren Betriebsführung (unzweifelhaft) stehen.