JStG 2024: Verschärfung der sog. Körperschaftsklausel bei Einzelwirtschaftsgutübertragungen
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat die sog. Körperschaftsklausel neu aufgesetzt: Eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut liegt auch vor, wenn dieser Anteil an die Stelle eines unmittelbaren oder mittelbaren Anteils einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse tritt. In diesen Fällen ist der Teilwert des übertragenen Wirtschaftsguts, d. h. mit Aufdeckung der stillen Reserven anzusetzen. Der Teilwertansatz gilt sowohl direkt im Übertragungszeitpunkt als auch in den darauffolgenden 7 Jahren (siebenjährige Sperrfrist).