Ausbildung

Energetische Maßnahme: Einkommensteuerermäßigung erst bei Begleichung der letzten Rate bei energetischen „35c-Maßnahmen“

BFH vom 13.08.2024, IX R 31/23, BStBl. II 2024, 869

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass der Abschluss einer energetischen Maßnahme nicht bereits mit deren Fertigstellung vorliegt, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Bankkonto des Leistungserbringers erfüllt sei.