Gesetzesänderungen

JStG 2024: Verschärfung der sog. Körperschaftsklausel bei Realteilungen

Inhalt

Der Steuergesetzgeber verschärft die Realteilung um eine konkret einschränkende Körperschaftsklausel. Eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut liegt auch vor, wenn dieser Anteil an die Stelle eines unmittelbaren oder mittelbaren Anteils einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse tritt.

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