Der BFH hat entschieden, dass bei der Differenzbesteuerung die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.
Der BFH hat für die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) entschieden, dass eine Einnahme nicht bereits mit Gutscheinübergabe, sondern erst in dem Zeitpunkt „zufließt“, in dem der Dritte (Gutscheinaussteller) die Zahlung an den Steuerpflichtigen leistet.
Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht. Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch auch dann, wenn es in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer Straftat untergebracht ist.
Der BFH hat das Verhältnis zwischen (a) Verlustfeststellungsbescheid und (b) Steuerbescheid hinsichtlich eines Altersentlastungsbetrags fortentwickelt.
Der BFH hat bestätigt, dass Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, für die zusageberechtigten Unternehmer weder (i) zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag noch (ii) da
Der BFH hat entschieden, dass bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens Arbeitslohn zu erkennen ist, weil es sich um einen Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbsphäre liegenden Gründen handelt.
Der BFH hat einen einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft erstmals geklärt. Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb in eine GmbH & Co.
Der BFH widerspricht der Finanzverwaltung. Der schädliche Beteiligungserwerb als Verlustabzugsbeschränkung ist nicht auf (mitunternehmerische) verrechenbare Verluste anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer Kommanditgesellschaft zugerechnet werden.
Der BFH hat seine Auffassung bestätigt, dass verbundene Anteilsübertragungen in einer notariellen Urkunde zu einem wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang mit einheitlichem Erwerberentschluss zusammengefügt werden.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass die 10%ige Mindestbeteiligungsgrenze durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang – sog. Blockerwerb – auch dann erreicht wird, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.
Der BFH hat klargestellt, dass Entschuldigungsgründe eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens anhand der konkreten Situation des Gesellschafter-Geschäftsführers und seines Irrtums zu beurteilen sind.
Der BFH hat entschieden, dass der Einbringende auch dann Mitunternehmer der Gesellschaft werden kann, wenn der Einbringende im Zeitpunkt der Einbringung bereits zu 100 % am Vermögen, Gewinn und Verlust sowie an den Stimmrechten der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.
Ertragsteuerfrei sind „die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesam
Die deutsche Finanzverwaltung hat die unions- und höchstrichterlichen Entscheidungen akzeptiert und neue nationale Anwendungsregeln zugestimmt. Konkretisierungen erfolgen bei den Themen: 1) Zuordnungsentscheidung, 2) Zuordnungsdokumentation und 3) Zuordnungsfrist sowie 4) Dokumentationsfrist.
Der BFH hat erstmals entschieden, dass für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch den Leistungsempfänger ankommt.
Der BFH hat eine Rechtsprechungsbestätigung veröffentlicht. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zuflusszeitpunkt als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern.
Der BFH hat klargestellt: „Ordnet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einem Versorgungsbereich zu, innerhalb dessen er dauerhaft und grundsätzlich, aber rollierend auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt wird, kommt eine dauerhafte Zuordnung zu einer
Der BFH hat ergänzend klargestellt, dass neben dem Sondereigentum stets auch Gebäudebestandteile eine kürzungsunschädliche insgesamt Mitvermietung als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Grundbesitzüberlassung abbilden können.
Der BFH hat erläutert, dass ein Wirtschaftsgut, das eine Betriebsvorrichtung darstellt, nicht ohne das Grundstück mit aufstehendem Gebäude übertragen werden kann, wenn es sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil dieses Grundstücks mit Gebäude handelt.
Der III. BFH-Senat hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht. Aus einer sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.