Rechtsprechungs-Info

Erbauseinandersetzung: Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

BFH vom 15.05.2024, II R 12/21, BStBl. II 2025, 243; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 21.04.2021, 4 K 1154/20 Erb, EFG 2021, 1216, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass der Begünstigungstransfer der Steuerbegünstigung (1) für Betriebsvermögen, (2) für vermieteten Wohnraum und (3) für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben voraussetzt, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt.