Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Verwaltungsvermögen bei Grundstücksnutzung durch Dritte

Gleichlautender Ländererlass vom 19.11.2024, DStR 2024, 2832; Rechtsprechungsanwendung: BFH vom 28.02.2024, II R 27/21, BStBl. II 2024, 829

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat über die befreiende Wirkung der Erbschaftsteuerrichtlinie erklärt. Dass es keine Extension (Ausdehnung) des Produktivvermögens vornehmen wird. Gerade für Parkhausbetriebe wird es bei der Qualifizierung als Verwaltungsvermögen bleiben. Entsprechen-des dürfte auch für Lagergrundstücke gelten.