Der BFH hat entschieden, dass als Bemessungsgrundlage die Selbstkosten der unentgeltlichen Wertabgabe heranzuziehen sind. Diese Selbstkosten umfassen die unmittelbaren Herstellungs- oder Erzeugungskosten und auch mittelbar zurechenbare Kosten wie beispielsweise Finanzierungsaufwendungen.
Der EuGH hat einen anderen Weg eingeschlagen. Eine Ausfallvergütung, die im Vorhinein vertraglich in einem festgelegten Geldbetrag vereinbart wurde, ist bei vorzeitiger Beendigung eines Dienstleistungsvertrags umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.
Der BFH hat entschieden, dass Leistungen einer ärztlichen Praxisgemeinschaft, die zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen sowie Personal errichtet wurde und welche nach dem Kostendeckungsprinzip tätig ist, umsatzsteuerfrei sind, sofern die Leistungen von ihren Gemeinschaf
Der BFH hat abgrenzend entschieden, dass die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge - nicht ohne weiters - zu Arbeitslohn führen muss.
Es ist auffallend, dass es keine klarstellenden Äußerungen des Steuergesetzgebers oder der Finanzverwaltung gibt. Einen ersten Lösungsansatz stellen wir als Anwendung / Beratung vor.
Es ist auffallend, dass es keine klarstellenden Äußerungen des Steuergesetzgebers oder der Finanzverwaltung gibt. Einen ersten Lösungsansatz stellen wir als Anwendung / Beratung vor.
Eine (neue) degressive Wohngebäude-AfA ist in Form einer geometrisch-degressiven Abschreibung für Gebäude mit fallenden Jahresbeträgen befristet ermöglicht worden.
Der BFH hat vier zentrale Entscheidungen getroffen. (1) Die Steuerschuldnerschaft des Organträgers bleibt unverändert bestehen. (2) Innenleistungen bleiben nicht umsatzsteuerbar, auch wenn einer der Beteiligten Vorsteuerabzugsbeschränkungen unterliegt.
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass es sich bei der gesetzlichen Definition des „Zusätzlichkeitserfordernisses “ um eine zulässige unechte Rückwirkung handelt.
Das Niedersächsische FG hat das Zusätzlichkeitserfordernis abgelehnt, wenn anstelle von Urlaubsgeld oder einer Bonuszahlung aus Gründen der Steueroptimierung steuerfrei erbrachte Corona-Sonderzahlungen gezahlt werden.
Die Finanzverwaltung hat diese erklärende BFH-Rechtsprechung für allgemein anwendbar erklärt und die Anwendung und Ausweitung auf weitere Fallkonstellationen erläutert. Dabei steht die Prüfung des Vorliegens des Hauptzwecks des Unternehmens im Vordergrund.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Verschmelzung einer GmbH nur dann im Han-delsregister eingetragen werden kann, wenn eine im Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung bereits existente Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers vorliegt.
Der BFH hat klargestellt, dass nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil 1 %-Regelung aus der Überlassung des betrieblichen Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit
Der BFH hat Kapitaleinnahmen darin erkannt, dass die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst war. Die Mietminderung gilt als geldwerter Vorteil im Sinne sonstiger Bezüge aus Kapitaleinkünften.
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit als Aufstockungsbetrag der Gewährung und Anwendung der Steuerfreiheit des gesetzlichen Aufstockungsbetrages nicht entgegensteht, auch wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befinde
Das SG Landshut hat entschieden, dass ein sog. Stichentscheid in einer Pattsituation zweier zu je 50 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer unterschiedliche Wirkungen entfaltet.
Der Steuergesetzgeber bringt eine rechtsprechungsdurchbrechende Steuergesetzänderung ein: Der Tatbestand der fiktiven (i) Anschaffung oder (ii) Veräußerung von anteiligen Wirtschaftsgütern einer Personengesellschaft wird auf Gesamthandsgemeinschaften ausgedehnt.
Der Steuergesetzgeber führt eine neue Antragsfrist ein und stellt dabei auf die erstmalige Abgabe der Steuererklärung ab. „Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung bei dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt zu stellen.