Finanzverwaltungs-Info

Bundesmodell: Finanzamtliche Reaktion auf Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts

Gleichlautender Ländererlass vom 24.06.2024, S 3017, BStBl. I 2024, 1073; BFH vom 27.05.2024, II B 78/23 (AdV)

Inhalt

Die Reaktion der Finanzverwaltung liegt vor. Die Nachweisführung eines niedrigeren gemeinen Werts wird finanzamtlich zugebilligt, soweit ein ausreichend qualitatives Gutachten schlussendlich vom Steuerpflichtigen vorgelegt wird, aus dem das Übermaß an Wertermittlung aufgrund der Typisierung ersichtlich ist.