Finanzverwaltungs-Info

Nichtanwendungserlass: Rückausnahme vom Verwaltungsvermögen bei Grundstücksnutzungen im Hotelbetrieb

Gleichlautender Ländererlass vom 19.11.2024, DStR 2024, 2832; Rechtsprechungsablehnung: BFH vom 28.02.2024, II R 27/21, BStBl. II 2024, 829, Rn. 37 bis Rn. 42

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Die Einschränkung des Verwaltungsvermögens auf überlassene Grundstücksteile mit einer einheitlichen gewerblichen Tätigkeit bleibt bestehen.