JStG 2024: Erweiterung der besonderen Entgelte und Vorteile bei Kapitaleinkünften
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, 387
Inhalt
Besondere Entgelte oder Vorteile liegen auch vor, wenn Bestandsprovisionen, Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge oder durch einen Dritten erstattet werden.