JStG 2024: Besteuerungsänderung bei Glattstellung von Stillhalterprämien
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber setzt die bisherige Verwaltungspraxis in eine gesetzliche Neuregelung um. Im Ergebnis erfolgt damit lediglich eine zeitliche Verschiebung der Besteuerung. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch: Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu be-rücksichtigen.