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KapESt-Bescheinigung: Erteilung bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften

BFH vom 12.12.2023, VIII R 31/21, BStBl. II 2024, 520; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 15.03.2021, 7 K 1827/18, EFG 2021, 759, rkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gegeben ist, wenn die Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich weitgehend zu 95 % steuerfreie Beteiligungseinkünfte als Einnahmen erhält.