Eintragung der Verschmelzung einer GmbH: Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
OLG Düsseldorf vom 12.01.2024, I-3 Wx 181/23, GmbHR 2024, 700
Inhalt
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Verschmelzung einer GmbH nur dann im Han-delsregister eingetragen werden kann, wenn eine im Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung bereits existente Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers vorliegt. Ob diese Schlussbilanz bereits der Registeranmeldung beigefügt oder nachgereicht wird, ist unerheblich. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Aufstellung, welcher innerhalb des zulässigen achtmonatigen Rückwirkungszeit-raums liegen muss.