Umsatzsteuerpflichtige Leistung: Ausfallvergütung bei fehlendem Vertragsvollzug
EuGH vom 28.11.2024, Projekt GmbH, C-622/23
Inhalt
Der EuGH hat einen anderen Weg eingeschlagen. Eine Ausfallvergütung, die im Vorhinein vertraglich in einem festgelegten Geldbetrag vereinbart wurde, ist bei vorzeitiger Beendigung eines Dienstleistungsvertrags umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Der Geldbetrag ist die Gegenleistung für die vorzeitige Vertragsbeendigung (Leistungsaustauschverhältnis).