Gesetzesänderungen

Einführung einer degressiven Wohngebäude-AfA

Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108 

Inhalt

Eine (neue) degressive Wohngebäude-AfA ist in Form einer geometrisch-degressiven Abschreibung für Gebäude mit fallenden Jahresbeträgen befristet ermöglicht worden. Die neue degressive Wohngebäude-AfA soll nach einem unveränderten Prozentsatz in Höhe von (unveränderliche) 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden. Die neue degressive Wohngebäude-AfA hat im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zeitanteilig zu erfolgen.