JStG 2024: Kö-Verschmelzung: Besteuerung der Anteilseigner
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber führt eine neue Antragsfrist ein und stellt dabei auf die erstmalige Abgabe der Steuererklärung ab. „Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung bei dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt zu stellen. Es ist weiterhin ein Buchwert-Antrag zu stellen.